EMKDiffSt Einführung

Kapitelübersicht

Das Modul EMKDiffSt unterstützt den Händler bei der Anwendung der Differenzbesteuerung nach §25a UStG.
Es geht also um eine Variante der Umsatzsteuerberechnung und die damit verbundenen Melde- und Zahlpflichten. Das Thema ist fachlich wie technisch nicht ganz einfach. Selbst unter Experten gibt es noch unterschiedliche Meinungen zur Umsetzung der Differenzbesteuerung. Die folgenden Ausführungen stellen keine Steuerberatung dar, sondern dienen vielmehr dem Zweck, Funktionsweise und Handhabung des optionalen Moduls EMKDiffSt zu erklären, in dem EMK alle Funktionen zur Differenzbesteuerung zusammenfasst.
Wenn Sie dieses Modul einsetzen, sollten Sie verstehen, wie die Differenzbesteuerung im Allgemeinen und das Einzel- und Gesamtdifferenzverfahren im Besonderen funktionieren. Danach müssen Sie überlegen, welche Artikel Sie differenzbesteuert handeln wollen. Sinn macht es nur bei MwSt-pflichtiger Ware, also z.B. Silber- oder Platinbarren. Wenn Sie von einem nicht vorsteuerabzugsberechtigten Endkunden einen Barren ankaufen, geschieht dies ohne MwSt-Ausweis. Verkaufen Sie den Barren an einen anderen Endkunden weiter, können Sie das differenzbesteuert wieder ohne MwSt-Ausweis machen, d.h. Sie schlagen auf Ihren Einkaufspreis eine Marge drauf und nur für diese berechnen Sie dem Kunden MwSt. Besonders drängend wurde das Thema wegen der MwSt-Erhöhung für Silbermünzen und -münzbarren ab 2014 sowie der dadurch entstandenen Diskrepanz zur Einfuhrumsatzsteuer.
Für EMKDiffSt gibt es keinen eigenen Menüpunkt und kein eigenes Icon. Vielmehr ist es in tief in die bestehenden Abläufe integriert und findet sich dort in Form von zusätzlichen Optionen und Auswertungen wieder.

Deklaration differenzbesteuerter Artikel
Sobald Sie wissen, welche Artikel Sie differenzbesteuert handeln wollen, legen Sie für diese eine oder mehrere neue Gruppen an und definieren als MwSt-Gruppe "DiffSt" (differenzbesteuert).
Aus EMK Sicht ist es kein Problem, später weitere Artikel oder Gruppen hinzuzunehmen.

Maske: Gruppe ändern
Maske: Gruppe ändern

Hinweis:  Beachten Sie aber die Vorschriften des Finanzamts und, dass Sie sich für mindestens zwei Jahre binden. Schwierig ist die Übernahme vorhandener nach Regelbesteuerung erworbener Bestände, der differenzbesteuerte Neuerwerb dürfte dagegen problemlos sein.

Aufgrund der Zuordnung eines Artikels zu einer differenzbesteuerten Gruppe weiß EMK automatisch, ob ein Geschäft differenzbesteuert ist oder nicht. Bei einem Verkauf prüft EMK, ob ausreichend differenzbesteuerte Ware im Bestand ist. Leerverkäufe sind hier nicht zulässig (siehe unten Gesamt- und Einzeldifferenzverfahren). Ebenso bleibt das Besteuerungsverfahren erhalten. D.h. differenzbesteuerte Einkäufe können und dürfen Sie bis auf eine Ausnahme nur differenzbesteuert verkaufen. Darüber wacht EMK.

Gesamtdifferenzverfahren

EMKDiffSt unterstützt die Ermittlung des Steuermessbetrags und der abzuführenden MwSt. Diese Dokumentation geht von einem Szenario aus, in dem der EMK Anwender monatliche USt-Voranmeldungen abzugeben und entsprechende Zahlungen zu leisten hat. Normaler Weise wird die Option der Dauerfristverlängerung genutzt, d.h. statt bis zum 10. des Folgemonats muss Meldung und Zahlung erst einen Monat später erfolgen. Die Meldung bezieht sich auf einen vollen Kalendermonat. Dieser Zeitraum wird in EMK auch Melde- oder Berichtszeitraum (BZR) genannt. EMK Anwender kennen den Begriff schon von der Ergebnisermittlung. Um Ergebnis- und Steuerberichte vergleichbar zu machen, sollte der Kalendermonat als einheitlicher Berichtszeitraum gewählt werden. Start- und Endedatum der Auswertungen zur Differenzbesteuerung müssen mit dem Start bzw. Ende einer Ergebnisermittlung übereinstimmen. Das schließt nicht aus, dass der Berichtszeitraum für das Gesamtdifferenzverfahren mehrere aufeinander folgende Monate umfassen kann, z.B. von Jahresbeginn bis zum Ende der letzten Ergebnisermittlung. Hieraus folgt auch, dass am Monatsende zuerst die Ergebnisermittlung und dann die Auswertungen zur Differenzbesteuerung laufen müssen.

Die Liste zur Ergebnisermittlung berücksichtigt die Differenzbesteuerung und zeigt zunächst alle regelbesteuerten Artikel an, zieht Zwischensummen für relevante Größen wie Buchwert, Kurswert und Ergebnis. Danach werden die differenzbesteuerten Artikel wiederum mit Zwischensummen und zum Schluss die Gesamtsummen angezeigt.
Hinweis: Das Ergebnis der regelbesteuerten Artikel ist ein Nettoergebnis, d.h. alle Vor- oder MwSt-Anteile wurden bereits rausgerechnet und auf die entsprechenden Steuerkonten gebucht. Bei differenzbesteuerten Artikeln ist das zwangsläufig anders, da die Steueranteile zum Zeitpunkt des Geschäfts noch nicht bekannt sind und erst im Nachhinein mittels des Gesamt- und/oder Einzeldifferenzverfahrens ermittelt werden. Das Ergebnis der differenzbesteuerten Artikel enthält also Mehrwertsteueranteile, es ist ein Bruttoergebnis.
Um diesen Steueranteil zu berechnen, kommen zwei Verfahren infrage. Welches anzuwenden ist, entscheidet der Preis, zu dem ein differenzbesteuerter Artikel erworben wurde. Liegt er über 500,- € ist das Einzeldifferenzverfahren anzuwenden. Bei einem Einkaufspreis bis zu 500,- € darf das Gesamtdifferenzverfahren genutzt werden. EMKDiffSt nutzt die 500,-€ - Grenze (im folgenden "GDiff-Grenze") und rechnet alle differenzbesteuerten Artikel mit einem Einkaufspreis bis einschließlich 500,- € nach dem Gesamtdifferenzverfahren ab.

 
Maske: Listen auswählen
Maske: GDiff-/EDiff-Liste auswählen

Dazu werden einerseits die Ankäufe eines Meldezeitraums mit einem Stückpreis bis zur GDiff-Grenze aufsummiert und andererseits die Verkäufe dieses Meldezeitraums, deren Beschaffungsstückpreise nicht über der GDiff-Grenze lagen. Die Beschaffung der verkauften Artikel muss nicht in demselben Meldezeitraum stattgefunden haben. Ist die Gesamtdifferenz - gebildet aus Summe der Verkäufe minus Summe der Ankäufe - positiv, gilt sie als Bruttomarge, aus der sich mittels des Faktors "voller MwSt-Satz / (100 + voller MwSt-Satz)", also zurzeit 19/119, die darin enthaltene MwSt berechnet. Ist die Gesamtdifferenz Null oder negativ, gibt es keine Steuererstattung. Allerdings kann eine positive Gesamtdifferenz des Meldezeitraums mit negativen Differenzen früherer Meldezeiträume des Steuerjahres verrechnet werden.

Und so erstellen Sie die Auswertung zum Gesamtdifferenzverfahren: Rufen Sie mit dem Icon die Listenauswahl auf, wählen dort den Button Umsatz nach GDiff. Anschließend wählen Sie unten den Berichtszeitraum. EMK bietet Ihnen als Startdatum den 1.1. des laufenden Jahres und als Enddatum alle Monatsultimen bis zum laufenden Monat an. Bei der GDiff-Liste ist standardmäßig das Häkchen Nur aktive Artikel gesetzt. Dadurch werden nur für das Gesamtdifferenzverfahren relevante Geschäfte gedruckt, während sonst alle differenzbesteuerten Geschäfte des Berichtzeitraums aufgelistet werden. An der abzuführenden MwSt ändert das Häkchen nichts.
 
Liste: An-/Verkäufe nach Gesamtdifferenzverfahren
Liste: An-/Verkäufe nach Gesamtdifferenzverfahren

Die GDiff-Liste zeigt pro Artikel die An- und Verkäufe im Berichtszeitraum. Die Summe dieser Spalte entspricht dem Saldo der An- und Verkäufe nach dem Gesamtdifferenzverfahren. Im Beispiel gab es mehr Verkäufe als Ankäufe. Daher ist der Saldo negativ -2.166,- €. Die abzuführende MwSt errechnet sich dann aus 19/119 * 2.166,- € = 345,83 €. Überwiegen die Ankäufe, d.h. der Saldo ist positiv, ist die MwSt 0,- €. Eine Erstattung gibt es nicht.
 
Hinweis: Wenn Sie als Beginn des Berichtzeitraums immer den Jahresbeginn wählen und von der so errechneten MwSt die bisher im Rahmen des Gesamtdifferenzverfahrens abgeführte MwSt abziehen, erhalten Sie genau den MwSt-Betrag, den Sie unter Berücksichtigung der Verrechnung innerhalb des Steuerjahres noch zahlen müssen.

Einzeldifferenzverfahren

Hier geht es also um differenzbesteuerte Artikel, deren Anschaffungsstückpreis über der GDiff-Grenze liegt. EMK stellt pro Artikel jedem Verkauf die Ankäufe gegenüber, mit denen die Artikel beschafft wurden. Berechnet die Bruttomarge aus Verkaufspreis - Ankaufspreis und summierte diese für alle Verkäufe des Berichtszeitraums. Verluste eines Artikels werden mit Gewinnen beim demgleichen Artikel verrechnet. Eine Verrechnung zwischen unterschiedlichen Artikeln ist nicht zulässig!
 
Liste: Verkäufe nach Einzeldifferenzverfahren 1
Liste: Verkäufe nach Einzeldifferenzverfahren 1

Die EDiff-Liste zeigt pro Artikel alle Verkäufe des Berichtszeitraums, die ganz oder teilweise Artikel veräußern, deren Anschaffungspreis über der GDiff-Grenze lag. Diese Bruttomarge enthält die MwST auf die Differenz auch Verkaufspreis und Anschaffungskosten. Da bei jedem An- und Verkauf die betroffenen Belege und Belegpositionen angegeben sind, erfüllt die EDiff-Liste auch die Forderung nach einen Einzelnachweis von Verkäufen und zugehöriger Beschaffung.
Liste: Verkäufe nach Einzeldifferenzverfahren 2
Liste: Verkäufe nach Einzeldifferenzverfahren 2

Beim Einzeldifferenzverfahren gelten ein paar spezielle Regeln, was die Verrechnung von Verlusten angeht. Diese lassen sich an der Beispielauswertung gut nachvollziehen. Die Summe der verrechenbaren Bruttomargen beträgt 470,- €. Die abzuführende MwSt errechnet sich aus 19/119 * 470,- € = 75,04 €.
Hinweis: Der einem Verkauf zugeordnete Ankauf kann bei diesem Verfahren beliebig lange zurückliegen. Insbesondere auch mehrere Berichtszeiträume. Daraus lässt sich leicht ablesen, dass die hier berechnete Bruttomarge lediglich eine Steuermessgröße und mit dem eigentliche Ergebnis im betriebswirtschaftlichen Sinn nur eingeschränkt vergleichbar ist.
 
 

Ergebnisermittlung und Hauptbuchkonten

Maske: Hauptbuchkonten
Maske: Für Differenzbesteuerung relevante Hauptbuchkonten

Was geschieht mit den so ermittelten MwSt-Beträgen?

Eigentlich sind wir schon fast fertig mit dem Monatsabschluss. Wir erinnern uns, dass die Bestandsbewertung und die Ergebnisermittlung bereits stattgefunden haben. Die Zwischensummen für regel- und differenzbesteuerte Artikel in den entsprechenden Listen liefern für beide Gruppen Handels- und Bewertungsergebnisse. Lediglich das Handelsergebnis für differenzbesteuerte Artikel enhält dabei noch MwSt. Diese wurde von EMK zusammen mit den übrigen Ergebniskomponenten von dem Bestandskonto auf das Ergebniskonto gebucht. Aufgrund der GDiff- und EDiff-Auswertungen kennen wir nun diesen Betrag und können ihn vom Ergebniskonto auf das Umsatzsteuerkonto für differenzbesteuerte Geschäfte buchen. Damit ist das Ergebniskonto wieder "sauber" - sprich umsatzsteuerfrei. Diese Buchung können wir von EMK automatisch durchführen lassen.
 
Automatische Buchung der laut GDiff Verfahren ermittelten MwSt vom Edelmetallergebniskonto auf das MwSt Konto für differenzbesteuerte Geschäfte
Frage: Buchen Ja/Nein?
Frage: Buchen Ja/Nein? ← am Beispiel EDiff
Da in diesem Fall eine Verrechnung von Monat zu Monat, aber keine Erstattung möglich ist, ermittelt EMK die MwSt Schuld von Jahresbeginn an und mindert diese um bereits nach GDiff gebuchte MwSt. Technisch wird hierzu die im laufenden Jahr bisher ermittelte und die davon noch abzuführende (=zu buchende) MwSt vorgehalten. Damit gilt:

Neu zu buchende MwSt =
Neu ermittelte MwSt – bisher ermittelte MwSt + noch zu buchende alte MwSt

Korrekturen innerhalb des laufenden Jahres sind ohne weiteres möglich, da das Jahr immer von Beginn an neu berechnet wird.
Die Buchung erfolgt in zwei Schritten wie bei der Buchung des Ergebnisses auch. Nach dem Druck der GDiff-Liste fragt EMK, ob die MwSt zur Buchung vorgemerkt werden soll. Wenn Sie mit "Ja" antworten, merkt sich EMK die zu buchende MwSt und leitet sie bei der nächsten Erstellung von Buchungssätzen an die entsprechenden Hauptbuchkonten weiter.

Bestätigung der zur Buchung vorgemerkten Werte
Bestätigung der zur Buchung vorgemerkten Werte ← am Beispiel EDiff
 
Tipp: Wenn Sie erstmalig die automatische Buchung der MwSt aus differenzbesteuerten Geschäften nutzen, bucht EMK die gesamte bisher im laufenden Jahr angefallene MwSt vom Ergebniskonto auf das MwSt Konto für differenzbesteuerte Geschäfte. Damit es nicht zu Doppelbuchungen kommt, sollten Sie bisher manuell vorgenommenen Buchungen stornieren.

Automatische Buchung der laut EDiff Verfahren ermittelten MwSt vom Edelmetallergebniskonto auf das MwSt Konto für differenzbesteuerte Geschäfte
Eine Verrechnung ist hier vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Auch die gemäß EDiff zu entrichtende MwSt wird festgehalten, um spätere Korrekturen zu ermöglichen. Nach dem Druck der EDiff-Liste fragt EMK, ob die MwSt zur Buchung vorgemerkt werden soll. Wenn Sie mit "Ja" antworten, merkt sich EMK die zu buchende MwSt und leitet sie bei der nächsten Erstellung von Buchungssätzen an die entsprechenden Hauptbuchkonten weiter. Die Abfrage "Buchung vormerken?" bzw. die Bestätigung der Vormerkung sind beim GDiff- und EDiff-Verfahren gleich.

Die MwSt aus dem GDiff- und dem EDiff-Verfahren werden also in zwei getrennten Buchungen jeweils zulasten des Ergebniskontos und zugunsten des Kontos für "MwSt aus differenzbesteuerten Geschäften" gebucht. Ein entsprechender Hinweis wird mit dem Verwendungszweck der Buchung ausgegeben.